1. Batterien/Akkumulatoren
Batteriegesetz - BattG
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Arten von Batterien und Akkus, unabhängig von ihrer Größe, Masse, stofflichen Zusammensetzung oder Verwendung.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den vorhandenen Sammelsystemen Batterien und Akkus zur umweltverträglichen Entsorgung und Wiederverwertung zu überlassen. Hierdurch können wertvolle Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Nickel, Mangan, Zink etc. zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesundheit vermieden werden.
Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen, daher sind Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich folgende Hinweise:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Batterien und Akkus können bei allen kommunalen Sammelstellen oder im Handel kostenlos abgegeben werden. Auch wir nehmen Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurück. Diese können ausreichend frankiert an folgende Adresse gesendet werden:
K-Mail Order GmbH & Co. KG
Batterieentsorgung
Im Altgefäll 11
75181 Pforzheim
2. Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte können aber wertvolle Rohstoffe, wie z.B. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., enthalten, die wiederverwendet werden können. Daher verpflichtet das ElektroG die Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektrogeräte.
Betroffen durch die Regelungen des ElektroG sind die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Die Elektro- und Elektronikgeräte werden im Anhang des Gesetzes in 10 Kategorien eingeteilt. Darunter fallen Geräte wie z.B. Kühlschränke, Computer, Rundfunkgeräte, Handys, Uhren, Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, etc.
Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“
Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenfrei entweder bei allen kommunalen Sammelstellen (ÖRE) (Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen/) oder bei den Rücknahmestellen unseres Systempartners Interseroh in Ihrer Umgebung abgegeben werden.
Wir haben Interseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.interseroh.de/weee-annahmestellen/.
Für einige Elektronikgeräte besteht zudem die Möglichkeit diese beim Kauf eines Neugerätes kostenfrei abholen zu lassen.
Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein im Wesentlichen funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rückgabe). Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus den Kategorien 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.
b) Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung.
Eine Übersicht, welche Geräte unter die einzelnen Kategorien fallen, können Sie hier aufrufen: https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung
2. auf Ihr Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück; die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1-Rückgabe).
Wir bieten folgende Rückgabemöglichkeiten an:
Geräte der Kategorie 1, 2 und 4
Bei den unter 1.a) genannten Produkten haben Sie die Möglichkeit beim Kauf eines Neugeräts, ein im Wesentlichen funktionsgleiches Elektro- und Elektronikaltgerät abholen zu lassen. Die Abholung übernimmt ein Partnerunternehmen. Die Kontaktdaten zur Anmeldung einer Altgeräterückgabe erhalten Sie in der Bestelleingangsbestätigung.
Geräte der Kategorie 3, 5 und 6 (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu" an den Rücknahmestellen abgegeben werden - das heißt: Haben Sie ein Neugerät bei uns gekauft, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Kühlgerät, Waschmaschine, Elektroherd, Fernseher, etc.) bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per Email an Interseroh unter weee-annahmestellen@interseroh.com. Oder kontaktieren Sie Interseroh telefonisch unter der Rufnummer 02203 / 91471850.
Interseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind.
Ist dies der Fall, stellt lnterseroh Ihnen einen ebenfalls per Email einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:
- Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
- lnterseroh-Vertragsnummer des Auftraggebers
- lnterseroh-Logo
- möglicher Rückgabezeitraum
Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der lnterseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben.
Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen.
Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).
Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen ( 3 Geräte pro Geräteart) an den Rücknahmestellen abgegeben werden.
Datenschutzhinweis
Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass vor der Rückgabe von Elektroaltgeräten, wie z.B. Handys, Laptops oder Computern alle persönlichen Daten gelöscht wurden.
Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Entnehmen Sie bitte vor der Rückgabe des Gerätes auch alle Verbrauchsmaterialien, z.B. Staubsaugerbeutel, und führen diese separat der Entsorgung zu.
3. Entsorgung Gasentladungslampen
Die Rückgabe und Entsorgung von Gasentladungslampen wird ebenfalls durch das ElektroG geregelt. Gasentladungslampen sind z.B. Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen (mit und ohne Vorschaltgerät), stabförmige Leuchtstofflampen, LED-Lampen mit standardisierter Fassung (Retrofit Lampen, LED-Röhren), Halogen-Metalldampflampen, Neon-Lampen. Da Gasentladungslampen Schadstoffe enthalten können, sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Hierdurch wird eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe gewährleistet und sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe, wie z.B. Glas und Metalle, zurückgewonnen werden. Gasentladungslampen können Verbraucher kostenfrei bei allen Kommunalen Sammelstellen oder dem Schadstoffmobil abgeben. Zusätzliche Rücknahmestellen unseres Systempartners in Ihrer Umgebung finden Sie unter Interseroh: WEEE Annahmestellen.
Bitte transportieren Sie Gasentladungslampen bruchsicher, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Glüh- und Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Metalldrähte nur schwer vom Glas zu trennen sind. Entsorgen Sie diese bitte deshalb über den Hausmüll.
Was tun, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht
Wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, besteht die Möglichkeit mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen. Bitte beachten Sie für diesen Fall die folgenden Regeln, um so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung zu kommen:
- Lüften Sie den Raum für ca. 15 Minuten. Verlassen Sie den Raum während dieser Stoßlüftung. Am besten die Heizung oder Klimaanlage ausschalten.
- Kehren Sie alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammen und geben diese in ein verschließbares Gefäß (z.B. Schraubglas oder feste, verschließbare Plastiktüte). Vorsicht, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden.
- Um kleine Stücke und Staub aufzunehmen verwenden Sie bitte ein angefeuchtetes Haushaltstuch oder Klebeband. Verpacken Sie die Reinigungsutensilien zusammen mit den Lampenresten in einem luftdichten Gefäß.
- Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit und waschen sich gründlich die Hände.
- Entsorgen Sie die zerbrochenen, wie Ihre ausgedienten Energiesparlampen bei der nächsten Sammelstelle für Altlampen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema und auch Sammelstellen finden Sie unter www.lightcycle.de/verbraucher.
4. Verpackungsmaterial
Verpackungsgesetz - VerpackG
Das VerpackG strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z.B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.
Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt.